Intern
Vereinsinterne Bekanntmachungen
Die folgenden Bekanntmachungen sind nur an unsere Vereinsmitglieder gerichtet.
Die Vereinsmitglieder werden gebeten sich regelmässig hier über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
• Aktualisierung wichtiger Stammdaten
Geänderte Adressdaten und Kontoverbindungen sind zeitnah an den Verein zu melden.
• Meldung der Völkerzahlen
Die Zahl der eingewinterte Bienenvölker der einzelnen Vereinsmitglieder müssen bis zum 30. September des laufenden Jahres an den Verein gemeldet werden. Dies ist verbindlich nötig um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Nicht gemeldete Bienenvölker sind nicht versichert.
• Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft muss bis spätestens dem 31. August des laufenden Jahres erfolgen und dem Verein mitgeteilt werden.
• Nutzung des Schleuderraums am Lehrbienenstand
Bitte hinterlasst nach der Nutzung des Schleuderraums diesen immer in einwandfreien Zustand.
Die nötigen Arbeiten sind in den ausliegenden Protokollen beschrieben.
Reinigungsmittel, wie Schwämme, Bürsten, Tücher, etc. sind vom Nutzer mitzubringen
• Neu: verbindliche Schleuderraumschulung
Ab dem Bienenjahr 2025 wird für die Nutzung des Schleuderraums am Lehrbienenstand eine vereinsinterne Schulung an der Honigschleuder vorausgesetzt. Dies begründet sich in der Anschaffung einer neuen Honigschleuder und die damit verbundene sachgerechte Bedienung.
Der Termin für diese Schulung wird im Veranstaltungskalender und hier bekannt gegen.