Intern
Vereinsinterne Bekanntmachungen
Die folgenden Bekanntmachungen sind nur an unsere Vereinsmitglieder gerichtet.
Die Vereinsmitglieder werden gebeten sich regelmässig hier über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
• Aktualisierung wichtiger Stammdaten
Achtung: Veraltete Adressdaten oder Kontoverbindungen führen zu Mehraufwand und Kosten in der Mitgliederverwaltung. Bitte teilt uns immer zeitnah per Mail an kasse@imkerverein-creussen.de die geänderten Daten eurer Adressen, Mail-Adressen, Kontoverbindungen, etc. mit.
Vielen Dank.
• Meldung der Anzahl der eingewinterten Völker
Achtung: Falsche Anzahlen eurer aktuell eingewinterten Völker führen zur Berechnung von falschen Gebühren und gefährden euren Versicherungsschutz. Zum Jahreswechsel werden vom Landesverband die Anzahlen der jeweilig eingewinterten Völker pro gemeldetem Imker zur Berechnung der Gebühren vom Landesverband Bayerischer Imker e.V. aus deren Mitgliederdatenbank gezogen. Bitte teilt uns zur Pflege der Daten bis zum 15.12. eines jeden Jahres per Mail an vorstand2@imkerverein-creussen.de mit Angabe eures Vor- und Nachnamens die Anzahl eurer eingewinterten Völker mit.
Vielen Dank.
• Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Achtung: Zu spät eingereichte Kündigungen der Mitgliedschaft führen zur automatischen Verlängerung der Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Um Mitternacht zum 31. September eines jeden Jahres werden die aktuellen Mitgliederdaten vom Landesverband Bayerischer Imker e.V. zur Berechnung der Mitgliedsgebühren für das kommende Jahr aus seiner Mitgliederdatenbank gezogen. Bis zu diesem Termin müssen alle Veränderungen in Bezug auf Mitgliedschaft in der Datenbank eingepflegt sein. Damit die Datenbank von uns noch aktualisiert werden kann, teilt uns bitte eure eventuelle Kündigung rechtzeitig per Mail an kasse@imkerverein-creussen.de, und in Kopie an schriftfuehrer@imkerverein-creussen.de, mindestens 2 Wochen Vorlauf zum 31. September des laufenden Jahres mit.
Vielen Dank.
• Nutzung des Schleuderraums am Lehrbienenstand
Achtung: Unsauberes Arbeiten kann zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit bei Konsum des hergestellten Produktes und zum Verlust der Zertifizierung des Schleuderraumes führen. Als Lebensmittelverarbeiter gebührt Reinheit der Räume, Kleidung und Gerätschaften eine hohe Aufmerksamkeit. Als Voraussetzung zur Anmietung und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Benutzung des Schleuderraumes wird jährlich zu Beginn der Schleudersaison einmalig eine Schulung (kein Honigkurs!) durchgeführt, deren Teilnahme für Nutzer des Schleuderraumes und deren Gerätschaften einmalig verpflichtend ist.
Inhalt der Schulungen sind u.a.:
- Modalitäten der Buchung und des Übergabeprotokolls
- Reinigung der Gerätschaften und des Raumes (Reinigungsmittel wie Schwämme, Bürsten, Tücher, etc. sind vom Nutzer mitzubringen)
- Hygienemaßnahmen
- Einweisung in den Betrieb der (neu angeschafften) Schleuder und Gerätschaften
- Folgen der Nichtbeachtung der Vorschriften
Der Termin für diese Schulung wird im Veranstaltungskalender und hier online bekannt gegeben.
Vielen Dank!